Kann die Kreditkarte auch zum Umschulden genutzt werden?
Um dieses Mal die Antwort den folgenden Ausführungen vorwegzunehmen: Ja, das ist möglich. Und es kann auch noch den einen oder anderen Vorteil für den Kreditkarteninhaber haben. Umschulden bedeutet in der Regel, dass mehrere Verbindlichkeiten abgelöst und zu einer einzigen, neuen Verbindlichkeit zusammengefasst werden. Das erspart in der Regel Manpower beim Überwachen von Zahlungs- und Abbuchungsterminen sowie bei der Kontoführung hinsichtlich der jeweiligen Kontodeckung, und letztendlich auch Kosten. Wer übrigens noch keine Kreditkarte hat, der findet auf http://www.kreditkartenvergleich.org mit Sicherheit die passende. Wenn das Umschulden nicht bei dem Kreditinstitut erfolgt, wo aktuell das Girokonto geführt wird, ist damit häufig ein kompletter Wechsel hin zu einer anderen Bank oder Sparkasse verbunden. Denn derjenige, der beim Umschulden mithilft, möchte auch seinen geschäftlichen Vorteil daraus haben. Und das ist auch die Kontoführung mit den damit verbundenen Haben- und Sollumsätzen.
Die Kreditkarte in der Schufa – Nicht aber der Kreditkartensaldo
Die deutschen Filialbanken sind fast ausnahmslos Geschäftspartner der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie lassen alles in der Schufa speichern, was an Geschäftsverbindungen mit ihren Kunden besteht. Das beginnt bei dem Unterhalten eines Girokontos und geht weiter über die Gewährung von Krediten und Darlehen bis hin zu Verträgen über Kreditkarten. Während bei den Kredit- und Darlehensverträgen die jeweilige Schuldsumme in die Schufa eingetragen wird, ist das bei Girokonten und Kreditkarten anders. Es wird an die Schufa als so genannte positive Information die Mitteilung gegeben, dass ein Girokonto, und dass ein Kreditkartenvertrag besteht. Die jeweiligen Kontostände, seien es Haben- oder Sollsalden, werden nicht der Schufa gemeldet. So kann es beispielsweise günstiger sein, anstelle der Aufnahme eines kleinen Kredites sich mit der Hausbank auf die Einräumung eines Dispositionskredites, kurz Dispo-Kredites verständigen. Das Girokonto wird für die Dauer des Dispo-Kredites im Soll geführt, ohne dass außer den beiden Beteiligten jemand davon erfährt.
Ähnlich ist es bei der Kreditkarte. Der Kreditkartenvertrag, inklusive des damit verbundenen Kredites, ist ein eigener Vertrag. Er wird mit dem Kreditkartenanbieter abgeschlossen, und die Monatsabrechnung für die Inanspruchnahme der Kreditkarte erfolgt über das Girokonto der Hausbank. Dieser Kreditkartenvertrag wird in die Schufa eingetragen, nicht aber der damit verbundene Kredit, also die Höhe des Kreditkartensaldos. Diese Situation ist vergleichbar mit dem Dispo-Kredit. Solange die monatlichen Kreditkartenabrechnungen pünktlich und vollständig bezahlt werden, geschieht nichts. Und natürlich sollte der Sollsaldo auf der Kreditkarte, also die umgangssprachliche Inanspruchnahme, auch in absehbarer Zeit reduziert bis hin zu komplett zurückgeführt werden.
Ein Umschulden mit der Kreditkarte ist möglich, wenn auch manchmal teuer
Es ist letztendlich ein Abwägen zwischen Kosten und Nutzen. Wenn es der Kreditkartensaldo hergibt, eine Summe zum Umschulden zu verwenden, ist es mit ein, zwei Buchungsvorgängen möglich. Das ist dann sinnvoll, wenn dadurch die Aufnahme eines Kredites überflüssig wird, der ansonsten in die Schufa eingetragen würde. In der Regel sind die Sollzinsen auf dem Kreditkartenkonto höher als bei einem Kredit, das muss aber nicht in allen Fällen so sein. Dem Kreditkarteninhaber muss bewusst sein, dass er das Kreditkartenkonto monatlich und regelmäßig ‚bedienen muss‘. Er muss also in der Lage sein, die Monatsraten zu zahlen. Doch das sollte dann mehr eine rhetorische Frage sein, weil ja ohnehin gezahlt werden muss; entweder hier, oder da!